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Der ProzeßTag 1 (21. Mai 1975)In der extra für den Prozess neu errichteten Mehrzweckhalle in Stammheim begann der Prozess gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe. Der Vorsitzende Richter war Dr. Prinzing. Bereits beim aufrufen der Verteidiger begannen die Angeklagten zu stören. Denn das Gericht hatte neben den Vertrauensanwälten der Häftlinge auch Pflichtverteidiger bestimmt die von den RAF-Mitgliedern nur "Zwangsverteidiger" genannt wurden. Die Angeklagten verweigerten diesen jedes Recht sich zur Sache auch nur zu äußern. Außerdem kam hinzu, dass der Bundestag vor diesem Prozess die Strafprozessordnung geändert hatte und dadurch mehrere Anwälte der RAF-Gefangenen ausschloss. So stand Baader zu Prozessbeginn ohne Vertrauensanwalt da. Tag 3 (10. Juni 1975)Baader hat immer noch keinen Verteidiger seines Vertrauens. Der Antrag, die "Zwangsverteidiger" zu entpflichten wird abgelehnt. Nach Beschimpfungen der Pflichtverteidiger, sowie des Obersten Richters Prinzing werden die Angeklagten abgeführt. Tag 4 (11. Juni 1975)Der Rechtsanwalt Dr. Hans Heinz Heldmann wird Vertrauensanwalt Baaders. Sein Antrag, die Verhandlung 10 Tage zu unterbrechen, um sich in die Materie einzuarbeiten, wird abgelehnt. Weder die Prozessakten noch die Anklageschrift werden ihm ausgehändigt. Begründung: Die Akten sind alle. Tag 5 (15. Juni 1975)Die Anwälte erklären, ihre Mandanten seien in Folge des Hungerstreiks nicht verhandlungsfähig. Der Gefängnisarzt widerspricht dem ohne eingehende Untersuchung. Tag 21 (30. Juli 1975)Ulrike Meinhof erklärt, es handle sich um einen politischen Prozess. Tag 26 (19. August 1975)Die Gefangenen verlangen den Ausschluss aus dem Verfahren bis sie von Ärzten ihres Vertrauens untersucht worden wären. Als dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, nennt Andreas Baader den Vorsitzenden Prinzing ein "faschistisches Arschloch" und wird ausgeschlossen. Die übrigen Angeklagten schließen sich ihm an und werden ebenfalls abgeführt. Tag 39 (23. September 1975)Gutachten von unabhängigen Medizinern ergeben, dass die Angeklagten infolge der Haftbedingungen verhandlungsunfähig seien und höchstens 3 Stunden täglich am Prozess teilnehmen dürften. Tag 40 (30. September 1975)Prinzing erklärt, dass die Hauptverhandlung ab sofort auch ohne die Angeklagten fortgeführt würde. Es entsteht ein Tumult, der sich auch nach 10 Minuten Pause nicht legt, worauf Prinzing die Angeklagten aus dem Saal entfernen lässt. Tag 106 (4. Mai 1976)Die Verteidiger beantragten Richard M. Nixon, Melvin Laird, Willy Brandt, Helmut Schmidt, Ludwig Erhard, Georg Kiesinger, Walter Scheel und andere als Zeugen vorzuladen. Sie sollten bestätigen, dass die Regierung der USA in Vietnam Völkerrechtsverbrechen begangen hätte und dass diese auch vom Territorium der BRD koordiniert worden waren und damit der Anschlag auf die Heidelberger Kaserne und das IG-Farben-Haus gerechtfertigt waren. Selbstmord?Als die Justizbeamten am Sonntagmorgen dem 9. Mai 1976 die Tür zu Zelle 719 öffneten fanden sie Ulrike Meinhof tot vor. Sie hing an einem aus Anstaltshandtüchern zusammengeknoteten Seil, welches am Fenstergitter ihrer Zelle befestigt war. Tag 121 (28. Juni 1976)Die Verteidigung hatte fünf Zeugen mitgebracht, die beweisen sollten, dass Kriegsverbrechen in Vietnam vom Teritorium der BRD ausgingen und damit die Anschläge der RAF im Bereich des Notwehr- und Nothilferechts lagen. Das Gericht lehnte die Zeugen ab. Tag 124 (8. Juli 1976)Der Ex-RAF-Terrorist Gerhard Müller sagte über die Logistik der RAF aus. Man hatte ihm vorher Haftverkürzung, Geld und andere Vergünstigungen für seine Aussage angeboten, sowie ihn durch Isolationshaft mürbe gemacht. Tag 131 (28. Juli 1976)Klaus Jünschke war als Zeuge geladen worden. Nachdem der Vorsitzende Prinzing ihn unterbrach, sprang er über den Richtertisch, warf den Richter zu Boden und schrie "Für Ulrike, du Schwein!" Tag 171 (10. Januar 1977)Der Verteidiger Otto Schily hatte Informationen bekommen, wonach Prinzing Ablichtungen der Prozessakten an den Bundesrichter Albrecht Meyer weitergeleitet hatte, welcher über eine mögliche Revision im Verfahren zu entscheiden gehabt hätte. Nicht nur das - Meyer hatte sogar Teile der Akten an die Presse weitergeleitet. Dem Befangenheitsantrag des "Zwangsverteidigers" Künzel wurde stattgegeben und Prinzing wurde durch den Beisitzenden Dr. Foth ersetzt. WanzenInzwischen wurden die Vermutungen immer lauter, dass vertrauliche Gespräche zwischen den Anwälten und ihren Mandanten mit Wanzen abgehört worden waren. Tag 171 (10. Januar 1977)An diesem Tag betraten die Angeklagten zum letzten Mal den Gerichtssaal. Jeder gab eine Erklärung zum Prozess ab und Gudrun Ensslin gab einen erneuten Hungerstreik bekannt. Die Ermordung BubacksAm 7. April 1977 wurde der Generalbundesanwalt Siegfried Buback, sein Chauffeur sowie der Chef der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft erschossen. Als der Dienstmercedes an einer roten Ampel hielt, feuerten zwei Terroristen der RAF mit Automatikwaffen von einem Motorrad auf den Wagen. Wenige Tage später erreichte ein Bekennerschreiben die DPA mit der Unterschrift "Kommando Ulrike Meinhof". Tag 192 (28. April 1977)Der Richter befindet die Angeklagten Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe für schuldig in folgenden Vergehen: a) drei tateinheitliche Morde in Tateinheit mit 6 versuchten Morden, b) einen weiteren Mord in Tateinheit mit einem versuchten Mord und zusätzlich in 27 weiteren Mordversuchen in Tateinheit mit Sprengstoff-Anschlägen sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Alle Angeklagten wurden zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Eine missglückte EntführungAm 30. Juli 1977 betraten Susanne Albrecht, Brigitte Mohnhaupt und eine unbekannte dritte Person die Villa des Bankiers Jürgen Ponto. Ponto und seine Frau schöpften keinen Verdacht, denn Susanne war mit den Pontos bekannt. Als der Begleiter der 2 Frauen eine Pistole auf den Bankier richtete, versuchte dieser dem Angreifer die Waffe zu entwenden wobei sich ein Schuss löste. Daraufhin zog Brigitte Mohnhaupt ebenfalls ihre Pistole und erschoss Ponto.
Angriff auf die BundesanwaltschaftNachdem die Ponto-Entführung missglückt war, beschloss die Nachfolgegruppe der Stammheiminhaftierten die Bundesanwaltschaft selbst anzugreifen. Dafür baute Peter-Jürgen Boock in einer konspirativen Wohnung einen Raketenwerfer. |
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