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Aktueller Bezug

Frage:

Welche Auswirkungen hat die RAF noch auf die heutige Gesellschaft?

Frage von anonym (13.01.2004)

Antwort:

Z.B. der sogenannte Radikalerlass / Extremistenbeschluss gilt neben anderen damals neu eingeführten Sondergesetzen, von denen man gesagt hatte, man würde sie so bald wie möglich wieder abschaffen, bis heute. Er wirkt sich noch auf die Arbeitswelt aus:

(...) Im Januar 1972 verabschiedete die Bundesregierung unter Kanzler Willy Brandt (SPD) gemeinsam mit den Bundesländern den sogenannten »Extremistenbeschluß«. Danach darf »ins Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt«. Der NRW-Ministerpräsident Kühn (SPD) erklärte zur Begründung: »Ulrike Meinhof als Lehrerin oder Andreas Baader bei der Polizei beschäftigt, das geht nicht.« Dieses Gesetz brachte Hunderte Lehrer, Lokführer, Briefträger, Sozialarbeiter und andere Staatsdiener, meistens aus dem Umfeld der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), um ihre berufliche Existenz. (...)

Quelle: Weblink:Junge Welt

1975 befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit dem "Extremistenbeschluss" und legte fest, dass ein Bewerber nicht allein wegen seiner Zugehörigkeit zu einer verfassungsfeindlichen Organisation abgelehnt werden darf, sondern dass sein Verhalten ausschlaggebend sein muss. Der von der Bundesregierung daraufhin vorgelegte Gesetzentwurf zur Liberalisierung des "Extremistenbeschlusses" scheitert aber an der Unionsmehrheit im Bundesrat. So kommt es zur Spaltung der Bundesländer. Die CDU/CSU-regierten Länder halten an der bisherigen Regelung des "Extremistenbeschlusses" fest, während die Länder mit SPD-Mehrheit den gescheiterten Gesetzentwurf der Bundesregierung anwenden.

Quelle: Weblink:Plato
Antwort von Larissa (01.02.2004)



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