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Lex RAF?

Frage:

Ich würde gerne erfahren, welche Gesetze extra beschlossen wurden, um gegen die RAF dann letztendlich "legal" vorgehen zu können, bzw. die Rechte der RAF-Mitglieder zu beschneiden.

Frage von anonym (06.05.2003)

Antwort: Ich zitiere dazu einfach mal den Weblink:Jahresbericht von Amnesty Internationl von 1977:
Seit Anfang 1975 wurde eine Reihe von Gesetzen in die Strafprozeßordnung aufgenommen, durch die das Recht auf Verteidigung geändert wurde. Dies geschah im Zusammenhang mit Vorfällen während des Stammheimer Prozesses gegen die Angeklagten der »Roten Armee Fraktion« Ulrike Meinhof, Jan-Carl Raspe, Gudrun Ensslin und Andreas Baader. Diese Gesetze haben das in der Bundesrepublik Deutschland existierende Recht auf Verteidigung erheblich beeinträchtigt. Angeklagte können nur noch durch höchstens drei Rechtsanwälte vertreten werden ( Weblink:Paragraph 137 der Strafprozeßordnung). Rechtsanwälte, die unter dem dringenden Verdacht stehen, an der Straftat ihres Mandanten beteiligt gewesen zu sein oder diese in irgendeiner Hinsicht unterstützt zu haben, können von dem Verfahren ausgeschlossen werden ( Weblink:Paragraph 138). Die Verteidigung verschiedener Angeklagter durch einen einzigen Rechtsanwalt wird unterbunden ( Weblink:Paragraph 146). Ein Prozeß kann nun in Abwesenheit der Angeklagten weitergeführt werden, wenn sie sich wissentlich in eine Situation gebrächt haben, in der sie dem Verfahren nicht folgen können ( Weblink:Paragraph 231).
Eine offizielle Überwachung der Kontakte zwischen dem Verteidiger und einem Angeklagten, der nach Weblink:Artikel 129a des Strafgesetzbuches der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beschuldigt wird, wird durch den Weblink:Artikel 148 erlaubt. Weitere Bestimmungen gestatten eine Inhaftierung bis zu 5 Jahren, wenn es jemand unterläßt, die Bildung einer terroristischen Organisation anzuzeigen; sie erlauben es, Verteidiger, die einer Mittäterschaft mit ihren Mandanten verdächtigt werden, von jedem anderen Verfahren, das dieselben Gesetzesverstöße behandelt, auszuschließen.
Antwort von Kontakt:Andi (06.05.2003)



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