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Nach der Aussage von Boock steht fest, dass einer der neun am Kommando beteiligten Männer Schleyer erschossen hat. Die Bundesanwaltschaft hat dann Wagner nach dem Ausschlussprinzip als mutmaßlichen Täter identifiziert. Aust behauptet in der Neuauflage von 1997 (S. 643-646), dass sie sich "hierbei verrechnet" habe und erweckt zugleich den Eindruck, daß er die Identität des wahren Täters kennt.
Er benennt ihn jedoch nicht und liefert auch keinen Hinweis worauf dieser vermeintliche Irrtum beruhen könnte. Diese Geheimniskrämerei macht nach meiner Einschätzung nur dann Sinn, wenn der Täter zum entsprechenden Zeitpunkt - also 1997 - noch inhaftiert war, weil ein entsprechendes Bekanntwerden einer vorzeitigen Haftentlassung sicher nicht zuträglich gewesen wäre. 1997 waren von den männlichen Kommandomitgliedern neben Wagner noch Klar, Wisniewski und Heißler in Haft. Boock gibt an, dass bei der Hinrichtung zwei Personen beteiligt waren, von denen aber nur einer Schleyer erschossen hat. Aus seinen Aussagen geht relativ klar - wenn auch nicht absolut zwingend - hervor, dass Wisniewski die zweite beteiligte Person war und Heißler als Täter nicht in Frage kommt.
Ich halte es allerdings auch für gut denkbar, dass hier von verschiedenen Seiten gezielt und in humanitärer Absicht ein bißchen Verwirrung gestiftet wird, um dem seit 1979(!) inhaftierten Wagner vom Vorwurf der unmittelbaren Schleyer - Ermordung zu entlasten und ihm dann mit dieser Argumentation vielleicht eine Perspektive für eine Haftentlassung eröffnen zu können. Vermutlich wird sich diese Frage daher erst dann endgültig aufklären, wenn auch die letzen Gefangenen freigelassen sind oder der Täter gestorben ist.
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