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RAF als Straf- oder politische Gefangene?
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Im Stammheimer Prozess lehnten Baader, Meinhof, Ensslin und Raspe ab, "Strafgefangene" genannt zu werden, da sie sich für "politische Gefangene" hielten. Wie kann man diesen Aspekt erörtern, schließt das eine das andere unbedingt aus? Natürlich waren die Ziele politisch, aber die Umsetzung weniger.
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Frage von julie (18.06.2005) |
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Das kann man immer nur als Überzeugungsausspruch begründen. Natürlich ist im Sinne unseres Rechts dieser Prozess ein Strafprozess mit Strafgefangenen, allerdings ist klar, dass die RAF aus der Überzeugung nur politisch gesehen zu werden, hier als politische Gefangene auftreten wollte. Außerdem ist es wohl so, dass die meisten Richter, Polizisten und Staatsanwälte die RAF ebenfalls als politisch einstuften und damit auch die Isolationshaft begründeten.
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Antwort von Max (13.02.2006) |
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Wikipedia definiert politische Gefangene wie folgt:
Politische Gefangene werden ohne Anlass bzw. unter falschen Vorwürfen inhaftiert, damit sie nicht weiter ihre Meinung verbreiten können, Aktionen organisieren, an Wahlen passiv teilnehmen können usw.; aber auch, weil sie aus politischen Motiven Dinge begangen haben, die im jeweiligen Staat als Straftat gelten.
Die Selbstdefinition als politische Gefangene war die logische Interpretation der RAF, die sich ja nicht als "Verbrecher", sondern als Revolutionäre sahen, die gegen geltendes Recht verstießen, weil dieses ihrer Meinung nach einen Unrechtsstaat schützte.
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Antwort von Andi (11.02.2007) |
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