Welche Mitglieder der RAF haben die Kronzeugenregelung in Anspruch genommen?
Frage von Theda Ohling [thea.ohlig@hanse.net] (21.04.2007)
Ein Kronzeuge gibt es nach heutigem Strafrecht in der BRD nicht mehr. Als Kronzeuge wurde jemand bezeichnet der gegen Geld oder Verminderung der Haftstrafe aussagte also quasi jemand der vom Staat verschont wird wenn er aussagt. Ein vermeintlicher Kronzeuge war der Zeuge Müller im Stammheim-Prozess.
Antwort von Mareike [Mareike.reinhard@t-online.de] (04.05.2008)