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Verfassungsschutzbericht 19863.2 Rote Armee Fraktion (RAF)Am 9. Juli 1986 verübten unbekannte Täter in Straßlach bei München einen Sprengstoffanschlag auf das Fahrzeug des Vorstandsmitgliedes der Firma Siemens, Prof. Dr. Karl Heinz Beckurts, bei dem Prof. Beckurts und dessen Fahrer Eckhard Groppler getötet wurden. In der Nähe des Tatortes wurde ein Schreiben aufgefunden, in dem ein "Kommando Mara Cagol" der RAF sich der Tat bezichtigte (Mara Curcio, geb. Cagol, war die Ehefrau eines führenden Mitgliedes der italienischen Terrororganisation "Brigate Rosse"; sie verstarb im Juni 1975 nach einem Schußwechsel mit Polizeibeamten). Am 2. August 1986 wurden in Rüsselsheim die terroristische Gewalttäterin der RAF Eva Sybille HAULE-FRIMPONG und ihre aus Düsseldorf stammenden Begleiter Person B* und Person A* festgenommen. Eva Sybille HAULE-FRIMPONG trug eine großkalibrige Pistole und führte einen verfälschten deutschen Reisepaß sowie gänzlich gefälschte ausländische Personaldokumente mit sich. Person B* besaß Dokumente, die offenbar einer anderen, unverdächtigen Person entwendet worden waren. Bei Person A* wurden Unterlagen sichergestellt, die auf die Ausspähung von Personen deuteten, deren Identität er sich bedienen wollte. Bei anschließenden Durchsuchungen der Wohnungen von Person A* und Person B* in Düsseldorf wurden weitere umfangreiche schriftliche Unterlagen sichergestellt. Am Abend des 10. Oktober 1986 wurde der Ministerialdirektor im Auswärtigen Amt, Dr. Gerold von Braunmühl, vor seiner Wohnung in Bonn-Ippendorf von zwei unbekannten Tätern erschossen. Die Täter hinterließen am Tatort ein Schreiben, in dem sich ein "Kommando Ingrid Schubert Rote Armee Fraktion" der Tat bezichtigt (Ingrid Schubert war Mitglied der RAF und bereits im Mai 1970 an der Befreiung Andreas Baader‘s in Berlin beteiligt, sie starb am 12. November 1977 in der Justizvollzugsanstalt München durch Selbsttötung).3.3 "Militante" der RAFNach dem Mordanschlag eines RAF-Kommandos auf Prof. Dr. Beckurts und dessen Fahrer in Straßlach am 9. Juli 1986 verübten Militante dieser terroristischen Vereinigung seit dem 24. Juli 1986 insgesamt neun Sprengstoffanschläge im Bundesgebiet, davon sechs in Nordrhein-Westfalen. Sie bezeichneten sich als "Illegale Militante" bzw. seit 1986 als "Kämpfende Einheit" wobei die Schreiben, in denen sie sich ihrer Taten bezichtigten, in Inhalt und Diktion den Selbstbezichtigungen der RAF entsprachen. Dabei nahmen sie mehrfach auch Namen von getöteten ausländischen Terroristen in die Gruppenbezeichnungen auf, um damit offenbar ihre Solidarität im Rahmen der von der RAF propagierten "revolutionären Front in Westeuropa als Abschnitt im internationalen Befreiungskrieg" zu bekunden und die Entwicklung dieser Front zu fördern. Im einzelnen handelt es sich in Nordrhein-Westfalen 1986 um folgende Anschläge:
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