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Verfassungsschutzbericht 19853.2 Rote Armee Fraktion (RAF)Am 1, Februar 1985 ermordeten ein junger Mann und eine junge Frau in Gauting bei München den Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Luft-, Raumfahrt- und Ausrüstungsindustrie und Vorstandsvorsitzenden der Motoren- und Turbinen-Union (MTU), Dr. Ernst Zimmermann. Zu dem Mord bekannte sich das RAF-"Kommando Patsy O'Hara", das nach einem irischen Terroristen benannt wurde, der 1981 während der Haft den Folgen eines Hungerstreiks erlag. In der Nacht zum 8. August 1985 ermordeten Mitglieder der RAF den US-Soldaten Pimental, dessen Ausweis sie dazu benutzten, um mit einem PKW, in dem ein Sprengsatz versteckt war, auf das Gelände der US-Air-Base in Frankfurt/Main zu gelangen. Durch die Explosion dieses Sprengsatzes am 8. August 1985 wurden zwei Personen getötet und 11 weitere zum Teil schwerverletzt, darüber hinaus entstand erheblicher Sachschaden. Am 9. August 1985 erhielten die Frankfurter Rundschau und zwei Presseagenturen in Frankfurt/Main ein anonymes Schreiben, aus dem hervorging, daß der Anschlag von einem "Kommando George Jackson " verübt worden war; das Schreiben trug die Embleme der RAF und der Action Directe. Die Identitätskarte Pimentals wurde am 13. August 1985 mit einer Durchschrift des Tatbekenntnisses der Nachrichtenagentur Reuter in Frankfurt/Main zugesandt. Ein weiteres Bekenntnis zu diesen Straftaten mit der Überschrift "Zur Aktion gegen die Rhein-Main-Air-Base und die Erschießung von Edward Pimental " erhielt die Redaktion der Frankfurter Rundschau am 27. August 1985; es war - im Gegensatz zu den vorherigen Tatbekenntnissen - nur von der RAF gezeichnet. Am 27. September 1985 wurde der mutmaßliche RAF-Terrorist Karl-Friedrich GROSSER bei einem Überfall auf zwei Geldbotinnen eines Supermarktes in Ludwigsburg festgenommen. Ein unbekannter männlicher Mittäter konnte mit der Beute entkommen. Asservate aus einer am 11. September 1985 in Tübingen entdeckten konspirativen Unterkunft der RAF lassen vermuten, daß der Raubüberfall auf den Geldboten eines Supermarktes im Kreis Tübingen am 3. Juni 1985, bei dem einer der Täter den Geldboten ohne Vorwarnung in den Hals schoß, ebenfalls von der RAF verübt worden ist. Mit der Forderung nach dem Aufbau einer "Antiimperialistischen Front in Westeuropa" versucht die RAF, dem Terrorismus eine neue europäische Dimension zu geben. Zwischen der französischen terroristischen Gruppe Action Directe (AD) und der RAF sind Ansätze einer Zusammenarbeit erkennbar, die über eine gegenseitige logistische Unterstützung hinausgehen. Deutlich werden diese Ansätze in einer gemeinsamen Erklärung dieser terroristischen Vereinigungen, die am 15. Januar 1985 in Paris verbreitet wurde sowie auch in Parallelen zwischen dem oben erwähnten Mordfall Zimmermann und dem Mord an dem französischen General Audran am 25. Januar 1985 in Paris, zu dem sich ein "Kommando Elisabeth van Dyck - Action Directe " bekannte. Ende Juni 1985 wurde in einer Wohnung in Offenbach/Main ein Zimmer entdeckt, das der RAF als Unterschlupf und Depot diente. Das Zimmer, in dem u. a. fünf großkalibrige Faustfeuerwaffen, Munition und verfälschte Ausweispapiere sichergestellt wurden, war von Angehörigen der RAF in Untermiete angemietet worden. Als mutmaßliche Benutzerinnen des Zimmers wurden am 3. Juli 1985 Mareile SCHMEGNER und Ingrid BARABAß festgenommen. Nach Eva-Sybille HAULE-FRIMPONG, die mit den beiden mutmaßlichen Benutzerinnen des Zimmers in Verbindung stand, wird, noch gefahndet. Am 13. März 1985 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf die RAF-Mitglieder Adelheid SCHULZ und Rolf Klemens WAGNER wegen mehrfachen gemeinschaftlichen Mordes, erpresserischen Menschenraubes und Geiselnahme sowie versuchter Nötigung von Verfassungsorganen zu dreimal bzw. zweimal lebenslänglicher Freiheitsstrafe. Die RAF-Mitglieder Christian KLAR und Brigitte MONHAUPT wurden vom Oberlandesgericht Stuttgart am 2. April 1985 wegen gemeinschaftlichen Mordes, erpresserischen Menschenraubes und Geiselnahme sowie Nötigung von Verfassungsorganen jeweils zu fünfmal lebenslänglicher Freiheitsstrafe sowie zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Erstmals 1985 bekannten sich "Illegale Militante" zu Sprengstoffanschlägen auf zwei im Bereich der Wehrtechnik tätige Firmen in Hamburg am 8. April 1985 und auf die NATO-Pipeline bei Ehringhausen am 4. Mai 1985 sowie zu einem versuchten Sprengstoffanschlag auf das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung in Koblenz am 3. Mai 1985. Die Tatbekenntnisse entsprechen in Inhalt und Diktion denen der RAF; darüber hinaus bestand zumindest teilweise Übereinstimmung mit Tatmitteln, wie sie auch von der RAF bei Anschlägen verwendet wurden. In der Zeit vom 4. Dezember 1984 bis zum 5. Februar 1985 beteiligten sich zeitweise über 30 Häftlinge - überwiegend terroristische Gewalttäter der RAF - an einem Hungerstreik, der zu einer bundesweiten Mobilisierung der Anhänger der RAF führte, die durch Demonstrationen und Anschläge ihre Solidarität mit den Hungerstreikenden zum Ausdruck brachten. Neben Demonstrationen und Veranstaltungen in Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln, Münster und Paderborn ist in diesem Zusammenhang der Sprengstoffanschlag auf eine britische Sendeeinrichtung in Hüllhorst/Kreis Minden am 17. Januar 1985 hervorzuheben; das Tatbekenntnis zu diesem Anschlag endet mit der Forderung, "die antiimperialistische Front in Westeuropa aufbauen". Diese Forderung kehrt auch in den Tatbekenntnissen zu folgenden Straftaten wieder, die offenbar von militanten RAF-Anhängern verübt worden sind:
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