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Nein. Die RAF hat nie zu einem Banküberfall eine Taterklärung abgegeben. Die "Enteignung" von "Kapitalzentren" gehört quasi zur Grundausstattung einer Stadtguerilla-Einheit.
Die Art und Weise des Vorgehens, sowie gesicherte Täterspuren haben in den zurückliegenden Jahre sichere Zuordnungen von Überfällen der RAF ermöglicht.
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