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Die - sog.- Isolations-, bzw. Einzelhaft hat auch heute noch in "unseren" Vollzugsanstalten bestand.
Dazu gibt es besondere Stationen, deren Hafträume nach "aussen" hin abgeschottet werden. Diese Hafträume werden nur von den jeweiligen Beamten, bzw. dem Hausarbeiter mit mind. einem Beamten geöffnet und betreten. Dazu kommt eine Einzelfreistunde am Tag, ansonsten bleiben die Gef. 23 Stunden unter Verschluss.
In Hamburg findet dieses Anwendung in den Anstalten Fuhlsbüttel I+II, Jugendanstalt Hahnöfersand und der UHA Hamburg.
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