Ich denke, daß mit diesem "RAF-Konstrukt" die gesamte Gesetzgebung im Justizbereich gemeint ist, die man zu Zeiten der ersten RAF- Verfahren schnell noch durchgedrückt hat, um die Mitglieder überhaupt einigermaßen verurteilen zu können, aber auch die bekannte Maßnahme der Isolationshaft.
Ein Beispiel dafür ist unter anderem der Tatbestand der "Bildung/Unterstützung einer terroristischen Vereinigung". Vor den RAF-Prozessen gab es diesen Tatbestand nicht... Pünktlich zu den Prozesen allerdings schon.
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Siehe auch:
- Lex RAF? [1]
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