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Dümlein und Lotze wurden im Frühjahr 1990 verhaftet. Dümlein wurde recht schnell wieder auf freien Fuß gesetzt. Von ihr begangene Straftaten sind inzwischen verjährt. Lotze wurde im Juli 1990 auf eigenen Wunsch der BRD überstellt. Er war der erste aus der RAF, der bereit war, umfassend auszusagen und fiel somit unter die "Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten" vom 9.6.1989. Dem entsprechend fiel sein Urteil milder aus (11 Jahre anstatt lebenslänglich). Obwohl die RAF die Kronzeugenregelung als "Aufforderung zum Verrat" bezeichnete (man muss in Bezug auf andere Personen und andere Straftaten zur Aufklärung beitragen) folgten einige Gruppenmitglieder dem Beispiel Lotzes.
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Siehe auch:
- »Klaus Pflieger: Die Rote Armee Fraktion«: In diesem Buch ist arkribisch verzeichnet, was mit den einzelnen Mitgliedern der RAF geschah
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